Großgeraete

Version 3.2 by Gerhard Hoffmann on 2024/05/15 14:58

CIP/WAP und Großgeräte Förderprogramme

Für die Beschaffung von Geräten stehen Förderprogramme zur Verfügung für

  • studentische Arbeits- und Lehrräume sog. CIP-Pools (CIP-Programm)
  • wissenschaftliche Arbeitsplätze (WAP-Programm)
  • Großgeräte für Forschung und Lehre (Großgeräteprogramm der Länder)

Die Fördergelder können bei den unten genannten Stellen beantragt werden. Diese können Ihnen die Einzelheiten und Antragsmodalitäten nennen. Es stehen jährlich beschränkte Budgets und/oder prozentuale begrenzte Fördersummen für die Programme zur Verfügung.  

CIP/WAP Programm

Das Programm zur Förderung studentischer Arbeitsplätze (CIP) und wissenschaftlicher Arbeitsplätze wurde 2022 neu organisiert. An der TUM sind für die Beantragung von Fördermittel die Prodekane Informationsmanagement (VIOs) zuständig. Den entsprechenden VIO Ihrer TUM School finden Sie unter https://www.it.tum.de/it/governance/cio-vd-io-gremium/

Großgeräten der Länder

Beim Großgeräteprogramm der Länder können Geräte für die Forschung und Lehre bezuschusst werden. Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete-laender

Welche Formulare für die Beantragung des Großgerätes ausgefüllt werden, ist abhängig von dem Einsatz des Geräts

  • Wenn der Schwerpunkt der Verwendung in der Lehre liegt ist ein Antrag für ein Großgerät der Länder nach Art. 143c GG zu stellen. Dementsprechend das Antragsformular für diese Geräte auszufüllen. Dies ist der DFG-Vordruck 21.20a
  • Wenn das Gerät vorwiegend für die Forschung eingesetzt wird, ist der Antrag für ein Forschungsgroßgerät nach Art. 91b GG zu stellen. Hier ist dann der DFG-Vordruck 21.10 zu verwenden.

Für die Beantragung ist aktuell die TUM Zentralabteilung Finanzen ZA3, Referat 33 (Drittmittel) zuständig. Ansprechpartnerin ist Fr. Petra Eberhard