Großgeraete

Zuletzt geändert von Gerhard Hoffmann am 2024/05/16 10:54

CIP/WAP- und Großgeräte-Förderprogramme

Für die Beschaffung von Geräten in bestimmten Einsatzbereichen stehen Förderprogramme zur Verfügung. Es existieren Förderprogramme für

  • studentische Arbeits- und Lehrräume, sog. CIP-Pools (CIP-Programm)
  • wissenschaftliche Arbeitsplätze (WAP-Programm)
  • Großgeräte für Forschung und Lehre (Großgeräteprogramm der Länder)

Die Fördergelder können bei den unten genannten Stellen beantragt werden. Diese können Ihnen auch die Einzelheiten und Antragsmodalitäten nennen. Es stehen jährlich beschränkte Budgets und/oder prozentuale begrenzte Fördersummen für die Programme zur Verfügung.  

CIP/WAP Programm

Die Programme zur Förderung der Ausstattung von studentischen Arbeits- und Lehrräumen (CIP) sowie der wissenschaftlichen Arbeitsplätze (WAP) wurde 2022 neu organisiert. Seit dieser Zeit sind an der TUM für die Beantragung von Fördermittel die Prodekane Informationsmanagement (VIOs) zuständig. Den entsprechenden VIO Ihrer TUM School finden Sie unter https://www.it.tum.de/it/governance/cio-vd-io-gremium/ Die Fördermittel werden nach festgelegten Regeln vom TUM CIO freigegeben.

Großgeräte-Förderprogramme

Bei den Großgeräteprogrammen können Geräte für die Forschung und Lehre bezuschusst werden. Für die Beantragung ist aktuell die TUM Zentralabteilung Finanzen ZA3, Referat 31 (Haushalt) zuständig. Detaillierte Informationen finden Sie im Dienstleistungskompass unter https://portal.mytum.de/kompass/index/kompass/rechnungswesen/Grossgeraetebeschaffungen

Die genehmigungsfähigen Anträge werden von der ZA3 für die TUM gesammelt an die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG zur Begutachtung und anschließenden Genehmigung weitergeleitet. Die aktuellen Förderhöhen und Bagatellgrenzen für die Anträge können Sie dem Dienstleistungskompass (s.o.) entnehmen. Die Antragsformulare für das Großgeräteprogramm finden Sie unter https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/infrastruktur/wgi/foerderangebote/grossgeraete-laender

Welche Formulare für die Beantragung des Großgerätes ausgefüllt werden, ist abhängig vom Einsatz des Geräts:

  • wenn der Schwerpunkt der Verwendung in der Lehre liegt, ist ein Antrag für ein Großgerät der Länder nach Art. 143c GG zu stellen. Dementsprechend ist der DFG-Vordruck 21.20a für diese Geräte auszufüllen. 
  • wenn das Gerät vorwiegend für die Forschung eingesetzt wird, ist der Antrag für ein Forschungsgroßgerät nach Art. 91b GG zu stellen. Hierzu ist der DFG-Vordruck 21.10 zu verwenden.