CIT E-Mail-Account nach Exmatrikulation bzw. Beenden des Arbeitsverhältnisses

Zuletzt geändert von Aysegül Omus am 2024/02/01 12:43

CIT E-Mail-Account nach Exmatrikulation bzw. Beenden des Arbeitsverhältnisses

Hier wird beschrieben, was nach der Exmatrikulation bzw. nach Beenden eines Arbeitsverhältnisses an der TUM mit dem RBG E-Mail-Account passiert. Des Weiteren wird erklärt, was man machen muss, um diesen weiter verwenden zu können.

1. Was zunächst passiert

 Nachdem der Account abgelaufen ist (nach Exmatrikulation bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses), wird von der IT Operations eine E-Mail an den CIT-Account versendet in welcher steht, dass man nur noch 1 Monat lang seine elektronische Post problemlos versenden und empfangen kann.

  • Nach dem Ablauf des Monats erhält man eine zweite E-Mail, welche den Inhaber informiert, dass sein E-Mail-Account gesperrt ist (Man hat dann keinen Zugriff mehr auf sein Konto und auf seine E-Mails, nur ein evtl. zuvor vom Benutzer eingerichteter Mailfilter funktioniert noch).
  • Nach dem Ablauf eines weiteren Monats wird das Konto gelöscht.

2. Kann man den Account verlängern und wenn ja wie?

Der Mitarbeiter bzw. Studenten-Account wird nicht mehr verlängert und  wird in einen Gast-Account umgewandelt. Dafür muss der Gast sich vor der Löschung des Accounts an seinen Lehrstuhladmin wenden, damit er über die !StrukturDB eine Statusänderung beantragen kann.

Wenn der RBG Account schon deaktiviert ist, soll der Gast sich an den Lehrstuhladmin wenden, damit er für den Gast einen Gastaccount beantragt.

Ausnahme: Wenn der Mitarbeiter für einen kurzen Zeitraum (z.B. 6 Monate oder 1 Jahr) nicht mehr tätig ist und es sicher ist, dass er nach dieser Zeit wieder an der Fakultäten der Informatik oder Mathematik arbeiten wird, kann er sich an seinen Lehrstuhladmin wenden, damit er seinen Mitarbeiter-Account verlängert.

Wichtig!  Der Lehrstuhladmin trägt die Verantwortung für den Gast und er kann das Ablaufdatum des Accounts wieder ändern.

3. Wann sollte man den Gastantrag stellen?

Am besten sofort nach der Exmatrikulation bzw. Beenden des Arbeitsverhältnisses.

4. Wie lange ist die Verlängerung gültig?

Die Gast-Kennung bzw. der Gast-Account ist nur solange gültig, solange der Lehrstuhladmin den Account verlängert.